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Die Mehrwegverpackung wird ab dem 01 01 2023 laut Verpackungs-Gesetz verpflichtend VerpackG2 § 33 § 34 Warum? Um das Umweltbewusstsein zu steigern Ressourcen zu schonen und Müll zu reduzieren Für wen? Für Letztvertreiber von To-Go-Speisen und Getränken z B Gastronomen Einzelhandel Für wen nicht? Für kleinere Betriebe mit maximal 5 Angestellten und höchstens 80 m 2 Verkaufsfläche inkl frei zugänglicher Sitzund Aufenthaltsbereiche Was gilt für Ketten? Auch wenn die Verkaufsfläche kleiner als 80 m 2 ist zählt die Beschäftigtenzahl im Gesamtunternehmen Was ist noch wichtig? Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer als Einwegverpackungen sein nur zzgl Pfand welches zurückerstattet wird Einwegverpackungen aus kompostierbaren Materialien wie Bagasse Papier oder Holz sind ein erster wichtiger Schritt können aber häufig schwer bis gar nicht sortenrein getrennt werden Megatrends wie „Convenience“ und der „To-Go-Verzehr“ werden auch zukünftig das Aufkommen an Einwegverpackungen steigen lassen In unserer Gesellschaft gibt es aber ein enorm gestiegenes ökologisches Bewusstsein nicht nur bei jungen Menschen Dies bestimmt die Erwartungshaltung an nachhaltige Service-Verpackungen für Speisen und Getränke Mit unsererm circ Mehrweg-Angebot leisten wir neben unserem Nette natürlich-Programm einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz und tragen zur Ressourcenschonung der Umwelt bei circ bietet eine Komplettlösung für alle Ihre Speisenund Getränke-Angebote Damit können Sie bereits jetzt die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und ein positives Signal an Ihre Kunden senden Mehrweg-Pflicht ab 2023 Die gesetzliche Grundlage Gemeinsam für eine bessere Umwelt 3